Die Zahnärzte Liechtensteins leisten an Wochenenden sowie an Feiertagen Notfalldienst. Jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr ist die Praxis des diensthabenden Zahnarztes geöffnet. Ausserhalb dieser Präsenzzeiten ist der notfalldiensthabende Zahnarzt ab 08:00 Uhr für 24 Stunden telefonisch erreichbar. Eine Liste der notfalldiensthabenden Zahnärzte finden Sie hier. Diese Informationen werden auch in den liechtensteinischen Landeszeitungen sowie im Landeskanal veröffentlicht.
Was ist ein zahnärztlicher Notfall?
- Ausgeschlagene Zähne
- Alle Unfälle, bei denen die Zähne betroffen bzw. in Mitleidenschaft gezogen wurden
- Unstillbare Blutungen nach chirurgischen Eingriffen
- Starke Zahnschmerzen und / oder eitrige Entzündungen bzw. Abszesse im Kiefer-und Halsbereich
Wie gehe ich im Notfall vor?
- Bei vollständig ausgeschlagenen Zähnen müssen Sie sofort handeln! Der Zahn sollte innerhalb von 30 Minuten wieder eingesetzt werden. Putzen Sie ihn nicht mit einer Bürste (keine mechanische Reinigung), sondern spülen Sie sichtbare Verschmutzungen nur kurz unter fliessendem Wasser ab. Halten Sie den Zahn stattdessen unbedingt feucht. Am Besten im Mund selbst („Zahn unter die Lippe legen“) oder in Milch.
Nennen Sie im Notfall dem behandelnden Zahnarzt bereits am Telefon die wichtigsten Details:
- Was ist passiert? Wann? Wo? Und wie?
- Wie alt ist das Unfallopfer?
- Welche Zähne sind betroffen? Sind es Milch- oder bleibende Zähne?
- Sind Weichteile ebenfalls verletzt? Zum Beispiel Wangen, Nase, Lippen, Zunge oder Zahnfleisch?
Patienten der Zahnarztpraxis Dr. Bandelier
Während der Öffnungszeiten unserer Praxis erreichen Sie uns unter der Nummer +423 / 233 13 13. Notfallpatienten gewähren wir nach Dringlichkeit und Möglichkeit schnellstmöglich bzw. sofort einen Termin.
Für dringende Notfälle unserer persönlichen Patienten sind auf unserem Praxis-Anrufbeantworter jeweils die Telefonnummern hinterlegt, um Herrn Dr. Christian Bandelier auch ausserhalb der Praxis-Öffnungszeiten zu erreichen. Ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme nicht möglich, verweisen wir auf den bereits genannten offiziellen Notfalldienst.